Kosten
Ohne ausreichende finanzielle Absicherung in den Ruhestand gehen – für viele Erwerbstätige ein Szenario, das in den letzten Jahren leider an Aktualität gewonnen hat. Durch Einschnitte in die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine zunehmend steigende Teuerungsrate reift die Erkenntnis, dass es ohne private Vorsorge nicht mehr geht. Das Problem: Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist das Vertrauen in die Finanzmärkte massiv gesunken.
Viele Verbraucher haben daher auf die Riester-Rente als mögliche Altersvorsorge zurückgegriffen, was sich in der Zahl abgeschlossener Verträge bemerkbar macht. Neben der Sicherheit bietet die Riester-Rente einen weiteren Pluspunkt – die staatliche Förderung. Schließlich greift der Staat jedem Sparer unter die Arme – über Zulagen.
So erhält jeder nach Abschluss der Riester-Rente 154 Euro. Für Kinder werden zusätzliche Zulagen ausgeschüttet, je vor 2008 geborenem Kind 185 Euro, für alle nach 2007 Geborenen 300 Euro. Damit profitieren besonders kinderreiche Familien von der Riester-Rente. Allerdings warten auf den Altersvorsorge-Sparer auch Fallstricke. Denn die Höhe bzw. Gewähr der Zulage ist an Bedingungen gebunden.
Beitragssätze für die Riester-Zulage
Wer die Riester-Förderung im Rahmen der Altersvorsorge in Anspruch nehmen will, muss mehrere Bedingungen erfüllen. Punkt 1: Er muss zum Kreis der zulagenberechtigten Personen gehören, also rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Selbständiger sein bzw. mittelbar zulagenberechtigt sein.
Darüber hinaus ist die Zulage an die Höhe der eingezahlten Beiträge geknüpft. Die Höhe der Mindesteinlage ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen – von einem Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (maximal aber 525 Euro) im Jahr 2002 auf vier Prozent (maximal aber 2.100 Euro) seit dem Jahr 2008. Nur wenn diese Mindesteinlage durch den Sparer in den Vertrag eingezahlt wird, werden 100 Prozent der Zulage gewährt.
Übrigens: Der Gesetzgeber hat einen Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro für die Riester-Rente festgelegt, die als untere Bemessungsgrenze für die Gewähr der Zulagen gilt. Selbst wenn der tatsächliche Mindesteigenbetrag unterhalb des Sockelbetrags liegt, ist dieser laut § 86 Absatz 1 Satz 5 EStG relevant. Grundsätzlich kann ein Riester-Vertrag auch mit niedrigeren Einlagen bespart werden. Wer allerdings die volle Förderung in Anspruch nehmen will, muss also mindestens 60 Euro p. a. einzahlen bzw. maximal 2.100 Euro.
Fallstrick Riester-Rente
Um eine anteilige Kürzung der Zulage zu vermeiden, müssen Riester-Sparer immer die Mindesteigenbeträge im Auge behalten. Dies gilt besonders dann, wenn das Einkommen steigt, der Beitrag also entsprechend angepasst werden muss. Wer sich hier nicht um die Riester-Rente kümmert, hat schnell das Nachsehen.
Darüber hinaus kommen weitere Fallstricke ins Spiel, die zu einer Rückzahlung der gewährten Vorteile – also den Zulagen und Steuervorteilen – führen. Dies wäre eine schädliche Verwendung des Vermögens (z. B. Einmalauszahlung) oder eine Vermietung der mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie zu Altersvorsorge statt der Selbstnutzung. Auch im Rahmen der Auszahlung müsse Riester-Sparer sehr genau darauf achten, wie und in welcher Form sie die Altersvorsorge Riester-Rente nutzen.